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   BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21   

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BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21 (https://dejure.org/2023,13258)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2023 - IX ZR 157/21 (https://dejure.org/2023,13258)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21 (https://dejure.org/2023,13258)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Fall 1 ZPO, § ... 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, § 7 Satz 1 ApoG, § 134 BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 8 Satz 2, § 12 ApoG, § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, § 138 BGB, § 814 BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 242 BGB, § 389 BGB, § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 291 Satz 1, 2, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 592 ZPO, § 7 ApoG, § 1 Abs. 2 ApoG, § 139 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 8 Satz 2 ApoG, § 32 KWG, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, § 288 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 247 BGB, § 14 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 5b BGB, § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 1 Satz 2, § 288 Abs. 1, 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft ; Erbringung verschiedener Dienstleistungen für diese Apotheke; Bedingungsloses Optionsrecht zum Erwerb der Apotheke; Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen ...

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen bei bedingungslosem Optionsrecht zum Apotheken-Erwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft; Erbringung verschiedener Dienstleistungen für diese Apotheke; Bedingungsloses Optionsrecht zum Erwerb der Apotheke; Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein bedingungsloses Optionsrecht zum Erwerb der Apotheke hat ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Zivilrecht | Wirksamkeit von Darlehensverträgen mit einem Apotheker als Darlehensnehmer

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch einer Dienstleistungsgesellschaft auf Rückgewähr von an einen Apotheker ausgereichten Darlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1410
  • MDR 2023, 1102
  • WM 2023, 1218
  • DB 2023, 2174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    (a) Nach § 8 Satz 2 ApoG sind Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für dem Erlaubnisinhaber gewährte Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtet ist, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 142/95, NJW-RR 1998, 803, 804).

    Die insoweit erhobene Rüge des Beklagten, das Berufungsgericht sei von der Entscheidung des XII. Zivilsenats vom 22. Oktober 1997 (aaO) abgewichen, greift nicht durch.

    Für den Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genüge es dann auch, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen Miethöhe und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen seien und dass diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden habe (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 612).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Sie benachteiligt den Beklagten auch als Unternehmer unangemessen, weil sich aus der Klausel ergibt, dass der Gegenbeweis eines niedrigeren Verzugsschadens durch den Beklagten ausgeschlossen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 225/00, NJW-RR 2003, 1056, 1059).

    Der Nachweis darf aber auch nicht ausgeschlossen sein (§ 310 Abs. 1 Satz 2, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 225/00, NJW-RR 2003, 1056, 1059 mwN).

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Dabei kommt es auf den rechtlichen Zusammenhang, nicht auf eine wirtschaftliche Verknüpfung an (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 Rn. 17 mwN).

    Zudem streitet bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Dabei genügt es, wenn dies konkludent nach dem erkennbaren Sinn der Klausel erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060, 1067, insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Die Wirksamkeit des Darlehensvertrags widerstreitet auch nicht den Interessen des Vertragspartners, weil dieser nur dann die Darlehensvaluta behalten darf (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2011 - XI ZR 256/10, NJW 2011, 3024 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Hierbei ist aber weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301).
  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 427/15

    Amtspflichten eines Notars: Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Vertrags über

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB kann - bei einem dahingehenden Parteiwillen - auch dann vorliegen, wenn einzelne Rechtsgeschäfte in mehreren Urkunden niedergelegt sind, unterschiedlichen Geschäftstypen angehören und an ihnen zum Teil verschiedene Personen beteiligt sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2016 - III ZR 427/15, NJW 2016, 3525 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    (a) Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig und deshalb nichtig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2668, 2670).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20

    Voraussetzungen für die Untentgeltlichkeit von vertraglich vereinbarten, von

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision reicht nicht aus, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, NZI 2021, 973 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21
    Eine sittenwidrige Knebelung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Entfaltung einer Vertragspartei in einem Maße beschnitten wird, dass diese ihre Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1588).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08

    Konkurrentenklage eines Apothekers erfolgreich

  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 2 B 468/03

    Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1995 - 13 A 689/93

    Wechselseitige Übernahme der Leitung einer Apotheke; Ehepartner

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22

    Apotheke: Online-Verkauf von OTC-Medikamenten gegen Entgelt von 10% des

    Zur Beurteilung, ob ein partiarisches Rechtsverhältnis vorliegt, ist das Gesamtgefüge der Vereinbarungen zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21, juris Rn. 34; Spickhoff/Sieper, Medizinrecht, 4. Aufl., § 8 ApoG Rn. 3).

    Für die Verwirklichung des Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genügt es dabei, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen Gegenleistung und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen sind und diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21, juris Rn. 36; NJW 2004, 1523, 1524; WM 1998, 609, 612).

  • BGH, 21.12.2023 - IX ZA 19/23

    Vermieterseitige Geltendmachung eines insolvenzrechtlichen Aussonderungsrechts

    Die Beschränkung der Rechtsmittelzulassung kann sich aber auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - IX ZR 157/21, WM 2023, 1218 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25627
BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21 (https://dejure.org/2023,25627)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2023 - IX ZR 157/21 (https://dejure.org/2023,25627)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - IX ZR 157/21 (https://dejure.org/2023,25627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21
    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230 mwN).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 401/02

    Mehrfache Aufrechung mit einer Forderung in verschiedenen Prozessen

    Auszug aus BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21
    Wird der Klage stattgegeben, weil die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unbegründet ist, wird zugleich die Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO auch mit der Wirkung für ein etwaiges Nachverfahren aberkannt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - III ZR 401/02, NJW-RR 2004, 1000, 1001; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 322 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21

    Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde: Streit unter Grundstücksnachbarn

    Auszug aus BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21
    Die Gegenvorstellung des Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren in dem Senatsbeschluss vom 26. Januar 2023 ist zwar statthaft, da der Streitwert nach § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZR 78/21, WuM 2022, 368 Rn. 2).
  • BGH, 23.09.1971 - VII ZR 27/70

    Beweislast eines Klägers im Urkundenprozess - Zulässige Beweismittel im

    Auszug aus BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21
    Dabei hat der Senat erkannt, dass die mit den Hilfsaufrechnungen verfolgten Forderungen, soweit diese in dem Urkundenprozess geltend gemacht worden sind, nicht bestehen und nicht etwa die Aufrechnung nach § 598 ZPO als im Urkundsprozess unstatthaft zurückgewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1971 - VII ZR 27/70, NJW 1973, 2226).
  • BGH, 26.10.1979 - I ZR 6/79

    Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung in vermögensrechtlichen

    Auszug aus BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21
    Ein solcher liegt nicht vor, denn die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht war nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1979 - I ZR 6/79, MDR 1980, 203).
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